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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    staatliche Maßnahme; Zuteilung von verbrauchseinschränkenden Teilmengen bestimmter Güter, bes. in Mangelzeiten (Kriegswirtschaft) oder auch im Zusammenhang mit staatlicher Preispolitik, i.d.R. durchgeführt als „Rationierung” mithilfe vielfältiger Bezugsschein- oder Kontingentierungsverfahren.

    Anders: Kontingentierung (Kontingent).

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