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Bezugskurs

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der für den Bezug einer jungen Aktie festgesetzte Preis. Zum Bezugskurs kann bei der Emission neuer Aktien im Fall der Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden. Auch bei Wandelschuldverschreibungen wird ein Bezugskurs für den etwaigen Bezug von Aktien der Gesellschaft während der vorgesehenen Bezugsfrist festgesetzt. Der Bezugskurs darf nicht unter pari liegen; er kann für die verschiedenen Termine der Bezugszeit nach oben oder unten gestaffelt sein.

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