Zitierfähige Version
Bilanzkontinuität
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bilanzprinzip, das eine im Zeitablauf formell und materiell gleichmäßige Bilanzierung gewährleisten soll.
1. Ausprägungen: a) Formelle Bilanzkontinuität: gleiche Bilanzgliederung; gleiche Benennung und Reihenfolge einzelner Posten in verschiedenen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eines Betriebs; z.T. auch Bilanzidentität (Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz des folgenden Jahres).
b) Materielle Bilanzkontinuität:
(1) Handelsrechtlich: Bewertungsstetigkeit.
(2) Steuerrechtlich: Wegen des in § 5 I EStG kodifizierten Maßgeblichkeitsprinzips gilt Bewertungsstetigkeit grundsätzlich auch für die Steuerbilanz;
2. Durchbrochen wird das Prinzip der materiellen Bilanzkontinuität durch Bilanzberichtigungen aus rechtlichen, Bilanzänderungen aus betrieblichen Gründen, Bilanzierung aufgrund von Steuerbegünstigungen u.Ä. Dies muss bei einem Bilanzvergleich berücksichtigt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon