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Bildungsgutschein

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der staatlichen Bildungsfinanzierung, bei der das Geld nicht direkt an die Bildungseinrichtungen fließt (sog. "Objektförderung") sondern in Form von Gutscheinen an die relevante Personengruppe ausgegeben wird (sog. "Subjektförderung"). Die Lernenden wählen dann selbstständig eine für sie individuell passende BIldungseinrichtung und können dort gegen Vorlage des Gutscheins an Bildungsangeboten partizipieren. Die Bildungseinrichtung erhält den Gutscheinwert dann vom Staat erstattet. Die Wahlmöglichkeiten sind i.d.R. beschränkt durch staatlichen Anerkennung der Einrichtung und/oder des Programms.

    Bildungsgutscheinprogramme sind damit ein indirektes Steuerungsmittel und eng verbunden mit der Idee eines qualitätssteigernden Wettbewerbs zwischen Bildungsanbietern. Ein bekannter Anwendungsfall in Deutschland sind die Bildungsgutscheine, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitslose ausgibt, damit diese an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung partizipieren könne (§ 81 Abs. 4 SGB III).

    Vgl. auch berufliche Fortbildung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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