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Bodenwert

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    1. Bewertungsgesetz: Bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert (§ 84 BewG) neben dem Wert der Außenanlagen, bei bebauten Grundstücken zusätzlich neben dem Gebäudewert ein Element des nach dem Sachwertverfahren (Sachwert) für unbebaute bzw. bebaute Grundstücke ermittelten Einheitswerts (Ausgangswert). Die Bewertung erfolgt mit dem gemeinen Wert (Grundstücksbewertung).

    Erlangt auch Bedeutung hinsichtlich des Mindestwertes, mit dem bebaute Grundstücke anzusetzen sind (§ 77 BewG).

    2. Bodenschätzungsgesetz: Bodenbonitierung.

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