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Bringschuld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    am Wohnsitz des Gläubigers zu erfüllende Schuld, bei der der Wohnsitz des Gläubigers Erfüllungsort ist.

    B. beruhen meist auf Vereinbarung oder Verkehrssitte.

    Gegensatz: Holschuld, Schickschuld (kraft Gesetzes die meisten Verpflichtungen).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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