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Bürokratie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    legal-rationale Organisationsform, kennzeichnend für jede moderne Verwaltung im öffentlich-staatlichen Bereich sowie in Unternehmen, Betrieben, Verbänden, Parteien, Kirchen, Militärorganisationen etc.

    1. Wesentliche Merkmale (nach Weber): Geordnetes System von Regeln auf der Basis einer Satzung; hierarchisch gegliederte unpersönliche Ordnung von Positionen; Abgrenzung von Komponenten und Zuordnung von Funktionen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen; Auslese der Funktionsträger nach formalen Qualifikationen; schriftliche Erfassung und Dokumentation aller Vorgänge, Gleichbehandlung der Antragsteller.

    2. Als Vorteil wird i.Allg. die technische Überlegenheit gegenüber anderen Organisations- und Herrschaftsformen in komplexen, hocharbeitsteiligen und differenzierten Gesellschaften hervorgehoben, v.a. Objektivität, Stetigkeit, Berechenbarkeit, Planbarkeit und Zuverlässigkeit.

    3. Probleme: a) Da Zwecke und Ziele der Bürokratie aus individuell-subjektiver Perspektive oft schwer überschaubar und verständlich sind, resultiert ein Unbehagen gegenüber der Bürokratie.

    b) Eine Anpassung der internen Struktur an Zielveränderungen in einer sich permanent wandelnden sozialen Umwelt fallen der Bürokratie schwer. Ihre Leistungsfähigkeit sinkt. Zur Erhaltung ihrer Effizienz ist sie von Reformulierungen ihrer gesetzten Ordnung abhängig.

    Vgl. auch Behörde, Bürokrat, Bürokratismus, ökonomische Theorie der Bürokratie, GewaltenteilungExekutive.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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