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Bundessortenamt (BSA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL); Sitz in Hannover. Zuständig für die Erteilung des Sortenschutzes (Sortenschutzrecht), führt die Sortenschutzrolle und prüft das Fortbestehen geschützter Sorten nach § 16 des Sortenschutzgesetzes (SortSchG) i.d.F. vom 19.12.1997 (BGBl. I 3164) m.spät.Änd. Beim Amt bestehen Prüfabteilungen und Widerspruchsausschüsse (§§ 18 ff. SortSchG). Auf das Verfahren finden gemäß § 21 SortSchG die §§ 63 bis 69, 71 VwVerfG und die Verordnung über das Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV) vom 28.9.2004 (BGBl. I 2552) m.spät.Änd. Anwendung.

    Einsicht in Rolle und Unterlagen: Akteneinsicht.

    Gebühren: Anlage zur BSAVfV.

    Rechtsmittelgericht: Bundespatentgericht (BPatG).

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