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Revision von Bundesunternehmen vom 28.05.2008 - 13:18
Bundesunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wenig spezifizierter Sammelbegriff für alle öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Unternehmen (öffentliche Unternehmen) des Bundes:
(1) Bundesbeteiligung mit mehr als 50 Prozent Nennkapital,
(2) Sondervermögen des Bundes und
(3) Bundesbetrieb nach § 26 BHO.
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