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Bundesunternehmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wenig spezifizierter Sammelbegriff für alle öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Unternehmen (öffentliche Unternehmen) des Bundes:
    (1) Bundesbeteiligung mit mehr als 50 Prozent Nennkapital,
    (2) Sondervermögen des Bundes und
    (3) Bundesbetrieb nach § 26 BHO.

    Es steht Bund und Ländern grundsätzlich frei, in welcher Organisationsform sie sich unternehmerisch betätigen, soweit sie die Voraussetzungen der (Bundes-)Haushaltsordnung erfüllen. Staatsbetriebe und Sondervermögen sind nach den Haushaltsordnungen dazu verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

    Vgl. Öffentliche Unternehmen

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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