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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vollbezeichnung: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer vom 8.1.1963 (BGBl. I 2) m.spät.Änd. Rechtsgrundlage des gesetzlichen (Mindest-) Urlaubs für Arbeitnehmer.

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