Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vollbezeichnung: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer vom 8.1.1963 (BGBl. I 2) m.spät.Änd. Rechtsgrundlage des gesetzlichen (Mindest-) Urlaubs für Arbeitnehmer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag Unternehmung ordentliche Kündigung
eingehend
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
ausgehend