Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vollbezeichnung: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer vom 8.1.1963 (BGBl. I 2) m.spät.Änd. Rechtsgrundlage des gesetzlichen (Mindest-) Urlaubs für Arbeitnehmer.
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