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Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V. (BvB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fachorganisation und berufsständische Vertretung der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Sitz in Berlin; 1986 wieder gegründet.

    Aufgaben: Der Bundesverband der vereidigten Buchprüfer vertritt die beruflichen und fachlichen Interessen der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften und hat für die fachliche Förderung seiner Mitglieder und des beruflichen Nachwuchses zu sorgen. Zudem tritt er für einheitliche Grundsätze der unabhängigen, eigenverantwortlichen und fachgerechten Berufsausübung sowie deren Einhaltung durch die Mitglieder ein.

    Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, v.a. mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

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