Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V. (BvB)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fachorganisation und berufsständische Vertretung der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Sitz in Berlin; 1986 wieder gegründet.
Aufgaben: Der Bundesverband der vereidigten Buchprüfer vertritt die beruflichen und fachlichen Interessen der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften und hat für die fachliche Förderung seiner Mitglieder und des beruflichen Nachwuchses zu sorgen. Zudem tritt er für einheitliche Grundsätze der unabhängigen, eigenverantwortlichen und fachgerechten Berufsausübung sowie deren Einhaltung durch die Mitglieder ein.
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, v.a. mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).
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Interne Verweise
Anderkonto
Beratung
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Kassensturz
Kontrolle
Prüfung
Prüfungsbericht
Revision
Soll-Ist-Vergleich
Stichprobenprüfung
Treugeber
Treuhandschaft
Treuhandvertrag
Verprobung
Versicherungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
interne Revision
internes Kontrollsystem (IKS)
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