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Computerbörse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börse, deren Geschäftstätigkeit über ein elektronisches Handelssystem organisiert ist. Die Marktteilnehmer treten nicht mehr persönlich oder fernmündlich in Kontakt sondern handeln ausschließlich über den Bildschirm. I.w.S. wird der Begriff der Computerbörse auch schon verwendet, wenn der Handel zwischen den Marktteilnehmern computergestützt erfolgt und elektronische Handelssysteme zur Informationsfindung und zur Unterstützung der Makler dienen. Beispiel für diese Form ist das XETRA-System der Deutsche Börse AG. Dagegen ist der EUREX eine Computerbörse.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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