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Corporate-Governance-Kodex

Definition: Was ist "Corporate-Governance-Kodex"?
Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex" (DCGK), die sich hauptsächlich an die Unternehmensleitungen deutscher börsennotierter Gesellschaft richten. Die sollen hierdurch angehalten werden, "gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung" - im Einklang international und national anerkannten Standards - zu praktizieren. Der Marktplatz Deutschland soll hierdurch insbesondere für ausländische Investoren attraktiver gemacht werden. 

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesjustizministerium im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannte gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex” entsprochen wurde oder wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen (§ 161 AktG).

    Die Empfehlungen als Regelungsprodukte einer nicht staatlichen Institution haben - trotz ihres "offiziösen Anstrichs" - keinen Rechtscharakter, es sind keine Rechtsnormen. Durch ihre gesetzliche Inbezugnahme über § 161 AktG erlangen sie jedoch eine wichtige praktische Bedeutung für die Unternehmen.

    Das praktizierte Modell - der Staat überlässt es den Betroffenen, sich selbst zu regulieren - ist angesichts mancher Inhalte der Empfehlungen - alles andere als unumstritten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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