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Cyberlaw
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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zusammenfassende Bezeichnung für eine ganze Reihe von Rechtsbereichen, die durch die neuen Geschäftsmodelle des Electronic Business betroffen sind und z.T. durch diese Neuerungen Veränderungen unterliegen. Betroffen sind z.B. Urheberrecht, Vertragsrecht (Vertrag), Verbraucherschutz, Gewährleistung und Haftung, Arbeitsrecht, Kennzeichenrecht oder Wettbewerbsrecht. Die Aufgabe des Cyberlaw besteht darin, zwischen althergebrachten Rechtsfiguren und den neuen Geschehnissen in der virtuellen Realität der Kommunikationsnetzwerke eine Verbindung herzustellen. Ein bes. Problem stellt dabei die Globalität des virtuellen Aktionsraums dar, was häufig den Souveränitätsansprüchen der staatlichen Gesetzgebung nicht entspricht.
Vgl. auch Cybercrime.
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