Cyberlaw
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zusammenfassende Bezeichnung für eine ganze Reihe von Rechtsbereichen, die durch die neuen Geschäftsmodelle des Electronic Business betroffen sind und z.T. durch diese Neuerungen Veränderungen unterliegen. Betroffen sind z.B. Urheberrecht, Vertragsrecht (Vertrag), Verbraucherschutz, Gewährleistung und Haftung, Arbeitsrecht, Kennzeichenrecht oder Wettbewerbsrecht. Die Aufgabe des Cyberlaw besteht darin, zwischen althergebrachten Rechtsfiguren und den neuen Geschehnissen in der virtuellen Realität der Kommunikationsnetzwerke eine Verbindung herzustellen. Ein bes. Problem stellt dabei die Globalität des virtuellen Aktionsraums dar, was häufig den Souveränitätsansprüchen der staatlichen Gesetzgebung nicht entspricht.
Vgl. auch Cybercrime.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Cyberlaw
ausgehend
eingehend
Cyberlaw
ausgehend