Direkt zum Inhalt

Darlehens- und Sicherheitenübertragung

Definition: Was ist "Darlehens- und Sicherheitenübertragung"?

 

In den Darlehensbedingungen wird oftmals die Berechtigung vereinbart, dass das Kreditinstitut zu Refinanzierungszwecken das Darlehen sowie die vereinbarten Sicherheiten nebst allen Rechten aus der Grundschuldbestellungsurkunde ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere Kreditinstitute abtreten kann.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In den Darlehensbedingungen wird oftmals die Berechtigung vereinbart, dass das Kreditinstitut zu Refinanzierungszwecken das Darlehen sowie die vereinbarten Sicherheiten nebst allen Rechten aus der Grundschuldbestellungsurkunde ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere Kreditinstitute abtreten kann. Verbunden wird diese Ermächtigung auch mit der Weitergabe von Unterlagen oder der Erteilung von Auskünften (Risikobegrenzungsgesetz).

    Wird ein Tilgungsersatz durch eine Bausparkasse, eine Lebens- oder Rentenversicherungsgesellschaft vereinbart, erklärt sich der Kreditnehmer normalerweise damit einverstanden, dass das Erstfinanzierungsinstitut die ihr bestellten Sicherheiten ganz oder teilweise an den Dritten abtritt und/ oder treuhänderisch für ihn hält.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com