Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dauerzulagenantrag vom 07.04.2011 - 14:15

Dauerzulagenantrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In den Genuss von Altersvorsorgezulagen und Steuervorteilen kommen Wohnriesterberechtigte (Wohn-Riester) nur auf bes. Antrag. Der Vertragspartner erstellt jährlich eine Bestätigung, aus der die notwendigen Daten hervorgehen. Damit wird jährlich der Steuervorteil beantragt, während das Verfahren für die Zulagen vereinfacht worden ist. Nach einem erstmaligen Antrag wickelt das Vertragsinstitut die Anforderung der Zulagen in den Folgejahren automatisch ab. Nur bei Veränderungen der Familienverhältnisse, z.B. bei der Geburt eines Kindes oder bei einer Scheidung muss der Kunde die Veränderungen mitteilen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com