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Revision von Dauerzulagenantrag vom 27.07.2012 - 11:38

Dauerzulagenantrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In den Genuss von Altersvorsorgezulagen und Steuervorteilen kommen Wohnriesterberechtigte (Wohn-Riester) nur auf bes. Antrag. Der Vertragspartner erstellt jährlich eine Bestätigung, aus der die notwendigen Daten hervorgehen. Damit wird jährlich der Steuervorteil beantragt, während das Verfahren für die Zulagen vereinfacht worden ist. Nach einem erstmaligen Antrag wickelt das Vertragsinstitut die Anforderung der Zulagen in den Folgejahren automatisch ab. Nur bei Veränderungen der Familienverhältnisse, z.B. bei der Geburt eines Kindes oder bei einer Scheidung muss der Kunde die Veränderungen mitteilen.

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