Dauerzulagenantrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In den Genuss von Altersvorsorgezulagen und Steuervorteilen kommen Wohnriesterberechtigte (Wohn-Riester) nur auf bes. Antrag. Der Vertragspartner erstellt jährlich eine Bestätigung, aus der die notwendigen Daten hervorgehen. Damit wird jährlich der Steuervorteil beantragt, während das Verfahren für die Zulagen vereinfacht worden ist. Nach einem erstmaligen Antrag wickelt das Vertragsinstitut die Anforderung der Zulagen in den Folgejahren automatisch ab. Nur bei Veränderungen der Familienverhältnisse, z.B. bei der Geburt eines Kindes oder bei einer Scheidung muss der Kunde die Veränderungen mitteilen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Dauerzulagenantrag
ausgehend