Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von DBPa vom 19.02.2018 - 17:03

DBPa

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Deutsches Bundespatent angemeldet; unzulässiger Hinweise auf eine Patentanmeldung, der schon der Form nach unlauterer Wettbewerb ist, solange sich der Hinweis nicht ausschließlich an patentrechtlich geschulte Kreise richtet; „Patent angemeldet” oder „DPangem.” sind nach der Offenlegung der Anmeldung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Vgl. auch Patentberühmung, gesetzlich geschützt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com