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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Deutsches Bundespatent angemeldet; unzulässiger Hinweise auf eine Patentanmeldung, der schon der Form nach unlauterer Wettbewerb ist, solange sich der Hinweis nicht ausschließlich an patentrechtlich geschulte Kreise richtet; „Patent angemeldet” oder „DPangem.” sind nach der Offenlegung der Anmeldung wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
Vgl. auch Patentberühmung, gesetzlich geschützt.
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