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Debitoren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Buchführung gebrauchter Ausdruck für Warenschuldner oder Kunden, die die Waren vom Lieferer auf Kredit beziehen (Schuldner).

    1. In der Bilanz im Umlaufvermögen zu aktivieren: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen”. Saldierung mit Kreditoren oder Habenposten innerhalb der Debitoren verboten.

    2. In der Buchhaltung werden die Debitoren für die ihnen auf Kredit gelieferten Waren belastet (Sollbuchung) und erkannt (Habenbuchung) für ihre Zahlungen. Das Debitorenkonto ist ein Sachkonto, Sammelkonto für alle Debitoren; die Einzelbeträge stehen im Kontokorrent, das als Buch (Nebenbuch) oder Kundenkartei geführt werden kann.

    Vgl. auch Offene-Posten-Buchführung, Delkredere.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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