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Debitorenprobe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    prüfungstechnische Formel zur Verprobung der Richtigkeit der Ergebnisse der Buchführung für die Istversteuerung des Umsatzes und als Schätzungsunterlage bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung.

    Rechnungsschema: Vom Warenausgang zu kürzen sind ggf. Retouren, Nachlässe, Rabatte, Skonti u.ä. Posten, Kundenwechsel und Schecks werden dem Debitorenbestand hinzugerechnet.

    Vgl. Abbildung „Ansatz der Debitorenprobe”.

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