Debitorenprobe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prüfungstechnische Formel zur Verprobung der Richtigkeit der Ergebnisse der Buchführung für die Istversteuerung des Umsatzes und als Schätzungsunterlage bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung.
Rechnungsschema: Vom Warenausgang zu kürzen sind ggf. Retouren, Nachlässe, Rabatte, Skonti u.ä. Posten, Kundenwechsel und Schecks werden dem Debitorenbestand hinzugerechnet.
Vgl. Abbildung „Ansatz der Debitorenprobe”.
Mindmap "Debitorenprobe"
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