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Deckung
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Inhaltsverzeichnis
Geld- und Währungspolitik
Bereithaltung von Mitteln seitens der Notenbank zur Notendeckung, d.h. zur jederzeitigen Einlösung zurückströmender Banknoten. Um der Notenbank die Möglichkeit konjunkturpolitischer Einflussnahme zu geben, wurden Staatspapiere, für die geldpolitische Refinanzierung zugelassenen Wertpapiere sowie Währungsreserven als vollwertige Deckungsmittel zugelassen. Mittlerweile hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass für die Stabilität des Geldwertes keine Deckungsvorschriften notwendig sind; vielmehr kommt es darauf an, das Geld - verglichen mit der vorhandenen Gütermenge - knapp zu halten. Eine große Bedeutung kommt der Glaubwürdigkeit der Zentralbank zu, eine Geldpolitik mit niedrigen Inflationsraten zu sichern. Deshalb enthalten moderne Notenbankverfassungen keine Deckungsvorschriften mehr.
Zahlungsverkehr
Einer in Auftrag gegebenen Überweisung, einer bei der Zahlstelle eingehenden Lastschrift, einem ausgestellten Scheck oder Wechsel stehen ausreichende Deckungsmittel auf dem Konto des Auftraggebers, Zahlungspflichtigen, Ausstellers bzw. Bezogenen gegenüber - sei es als Kontoguthaben oder als verfügbarer Kreditlinie.
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