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Delisting

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rücknahme einer Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel. Bei der Frankfurter Wertpapierbörse sieht die Zulassungsordnung das Delisting aufgrund eines sechs Monate vorher gestellten Antrags vor. Dieser bedarf eines qualifizierten Beschlusses (mindestens 75 Prozent) der Hauptversammlung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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