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Demokratie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Staatsrecht
    2. Neue Politische Ökonomie

    Staatsrecht

    Staatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht.

    1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allg. Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich.

    2. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens in der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament, Legislative). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.

    Neue Politische Ökonomie

    direkte Demokratie, indirekte Demokratie, Neue Politische Ökonomie.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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