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Revision von Depotschein vom 26.02.2013 - 17:47
Depotschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depositalschein; beim Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als Depotschein wird auch das Stückeverzeichnis bezeichnet. Der Depotschein ist ein Legitimationspapier nach § 808 BGB.
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