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Revision von Depotschein vom 01.06.2008 - 15:39
Depotschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depositalschein; beim Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als Depotschein wird auch das Stückeverzeichnis bezeichnet. Die Herausgabe der deponierten Gegenstände erfolgt nur gegen Rückgabe des Depotscheines. Der Depotschein ist ein Legitimationspapier nach § 808 BGB.
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