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Depotschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Depositalschein; beim Depotgeschäft übliche Bescheinigung einer Bank über in Verwahrung genommene Wertpapiere. Als Depotschein wird auch das Stückeverzeichnis bezeichnet. Der Depotschein ist ein Legitimationspapier nach § 808 BGB.

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