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Deregulierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Volkswirtschaftslehre:

    Aufhebung von Regulierungstatbeständen (Regulierung). In der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig erhobene Forderung, um durch die Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen.

    Vgl. auch Angebotsökonomik.

    II. Bankwesen:

    Aufhebung bzw. Aufweichung gesetzlicher und bankaufsichtlicher Reglementierungen von Trennbankensystemen.

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