Zitierfähige Version
Deregulierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Volkswirtschaftslehre:
Aufhebung von Regulierungstatbeständen (Regulierung). In der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig erhobene Forderung, um durch die Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen.
Vgl. auch Angebotsökonomik.
II. Bankwesen:
Aufhebung bzw. Aufweichung gesetzlicher und bankaufsichtlicher Reglementierungen von Trennbankensystemen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon