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Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Merkmale: Die DZT wirbt seit 60 Jahren im Auftrag der Bundesregierung für das Reiseland Deutschland auf der ganzen Welt. Seit 1999 ist die DZT auch mit dem überregionalen Inlandsmarketing betraut, indem überregionale Urlaubsthemen nachfragegerecht in Deutschland vermarktet werden. Als Marketingorganisation für das Reiseland Deutschland ist die DZT eine der zentralen Tourismusorganisationen.

    2. Ihre Aufgaben gehen von der Entwicklung eines angebots- und erlebnisorientierten Marketing über die Bündelung und Optimierung aller Marketingaktivitäten bis hin zum flächendeckenden Vertrieb in Wachstumsmärkten.

    3. In den Zielen der DZT (Steigerung des Reiseaufkommens, Erhöhung der Deviseneinnahmen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, Positionierung Deutschlands als vielfältiges und attraktives Reiseland) wird die Nähe zur Tourismuspolitik deutlich.

    4. Zu den Mitgliedern der DZT zählen u.a. der Deutsche Tourismus Verband (DTV), der Deutsche Reisebüroverband (DRV), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)  und der Deutsche Heilbäderverband (DHV). Neben diesen Verbänden sind auch Unternehmen der Tourismuswirtschaft wie die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Lufthansa AG und die TUI AG sowie die meisten Marketingorganisationen der dt. Bundesländer Mitglied.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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