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Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Merkmale: Die DZT wirbt seit 60 Jahren im Auftrag der Bundesregierung für das Reiseland Deutschland auf der ganzen Welt. Seit 1999 ist die DZT auch mit dem überregionalen Inlandsmarketing betraut, indem überregionale Urlaubsthemen nachfragegerecht in Deutschland vermarktet werden. Als Marketingorganisation für das Reiseland Deutschland ist die DZT eine der zentralen Tourismusorganisationen.

    2. Ihre Aufgaben gehen von der Entwicklung eines angebots- und erlebnisorientierten Marketing über die Bündelung und Optimierung aller Marketingaktivitäten bis hin zum flächendeckenden Vertrieb in Wachstumsmärkten.

    3. In den Zielen der DZT (Steigerung des Reiseaufkommens, Erhöhung der Deviseneinnahmen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, Positionierung Deutschlands als vielfältiges und attraktives Reiseland) wird die Nähe zur Tourismuspolitik deutlich.

    4. Zu den Mitgliedern der DZT zählen Unternehmen aus der Tourismus- und Verkehrsbranche, touristische Dachverbände und Landesmarketingorganisationen. Darüber hinaus wird die DZT durch einen in der Mitgliederversammlung gewählten Beirat unterstützt und durch einen Verwaltungsrat kontrolliert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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