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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vereinigung von Einzelgewerkschaften; nicht rechtsfähiger Verein; gegründet im Oktober 1949 in München. Sitz in Berlin.
Zweck/Grundsätze: Einer von drei gewerkschaftlichen Dachverbänden in Deutschland, neben DBB Beamtenbund und Tarifunion, sowie Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB); er vertritt die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab.
Ziele:
(1) Im sozialpolitischen Bereich: v.a. Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der nationalen und internationalen Sozial- und Gesundheitspolitik (einschließlich Umweltschutz), in der Sozialversicherung (einschließlich Selbstverwaltung), in der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitssicherheit sowie im Sozial- und Arbeitsrecht.
(2) Im wirtschaftspolitischen Bereich: v.a. Ausbau der Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in allen politischen Bereichen.
Der DGB ist demokratisch aufgebaut. Seine Satzung legt die Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmern, Konfessionen und politischen Parteien fest. Das Organisationsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich neue Bundesländer).
Der DGB ist Mitgliedsorganisation des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB). Der DGB vertritt außerdem die dt. Gewerkschaftsinteressen bei internationalen Organisationen wie der EU und UNO.
Folgende acht Gewerkschaften gehören dem DGB an:
IG Bauen-Agrar-Umwelt;
IG Bergbau, Chemie und Energie;
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft;
IG Metall;
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten;
Gewerkschaft der Polizei;
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft;
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
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