Zitierfähige Version
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 17.07.2009 - 11:50
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 20.10.2009 - 14:00
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 16.11.2009 - 13:15
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 26.02.2010 - 08:32
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 06.05.2010 - 14:10
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 28.02.2013 - 14:40
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 14.12.2017 - 16:36
- Revision von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 19.02.2018 - 17:06
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Vereinigung von Einzelgewerkschaften; nicht rechtsfähiger Verein; gegründet im Oktober 1949 in München. Sitz in Berlin.
Zweck/Grundsätze: Zusammenfassung aller Gewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit und Vertretung der gemeinsamen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.
Ziele:
(1) Im sozialpolitischen Bereich: v.a. Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der nationalen und internationalen Sozial- und Gesundheitspolitik (einschließlich Umweltschutz), in der Sozialversicherung (einschließlich Selbstverwaltung), in der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitssicherheit sowie im Sozial- und Arbeitsrecht.
(2) Im wirtschaftspolitischen Bereich: v.a. Ausbau der Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in allen politischen Bereichen.
Der DGB ist demokratisch aufgebaut. Seine Satzung legt die Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmern, Konfessionen und politischen Parteien fest. Das Organisationsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich neue Bundesländer).
Der DGB ist Mitgliedsorganisation des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG). Der DGB vertritt außerdem die deutschen Gewerkschaftsinteressen bei internationalen Organisationen wie der EU und UN.
Folgende acht Gewerkschaften gehören dem DGB an:
- IG Bauen-Agrar-Umwelt;
- IG Bergbau, Chemie und Energie;
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft;
- IG Metall;
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten;
- Gewerkschaft der Polizei;
- TRANSNET;
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Seit 1974 sind die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften in der Beteiligungsgesellschaft für Gewerkschaften AG (BGAG) vereinigt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon