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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

     

    German Accounting Standards Committee; ein 1998 gegründetes privates Rechnungslegungsgremium. Mit dem im April 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingefügten § 342 HGB wurde die Voraussetzung für die Etablierung eines privatrechtlich organisierten Rechnungslegungs-Standard-Setters nach den Vorbildern Financial Accounting Standards Board und International Accounting Standards Board geschaffen.

    Die Aufgaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) sind in § 342 I HGB niedergelegt. Sie umfassen die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (sog. Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS)), die Beratung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards. Diesen Aufgaben widmeten sich innerhalb des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees insbesondere der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) sowie zahlreiche Arbeitsgruppen. Bei der Entscheidungsfindung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees ist zudem die interessierte Öffentlichkeit einzubinden. Die Autorisierung der Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees erfolgt über die Bekanntmachung durch das BMJ. In diesem Fall existiert eine gesetzliche Ordnungsmäßigkeitsvermutung, nach der die betreffenden Regelungen mit den die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) übereinstimmen. Im Rahmen der Neuorganisation im Jahre 2011 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee das Präsidium neu besetzt sowie die neu eingerichteten HGB- und IFRS-Fachausschüsse gewählt. Diese ersetzen den DSR und das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). Als Abschluss der Neuorganisation wurde zudem die Neufassung des Standardisierungsvertrags zwischen dem BMJ und dem DRSC unterzeichnet.

     

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