Direkt zum Inhalt

Dienstaufsichtsbeschwerde

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nicht förmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann.

    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Frist gebunden.

    Keine Kostenpflicht, auch wenn sie erfolglos bleibt.

    Im Unterschied zum Widerspruch oder zur förmlichen Beschwerde kein Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung, wohl aber ein Anspruch auf sachliche Befassung und Bescheidung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com