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Differenzialrente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einkommen, das aufgrund unterschiedlicher Produktionskosten dem Produzenten mit den geringeren Produktionskosten zufließt. Die Differenzialrente kann auf dem Rationalisierungsvorsprung eines Unternehmens gegenüber den anderen Unternehmen beruhen und besteht dann nur so lange, wie der Rationalisierungsvorsprung gehalten werden kann (dynamisches Einkommen). Können die eingesetzten Produktionsfaktoren nicht beliebig vermehrt werden (z.B. der Boden in der Landwirtschaft), wird die Differenzialrente als Dauereinkommen bezogen, wenn der Grenzproduzent (Produzent mit den höchsten Kosten) seine Kosten nicht senken kann und seine Güter noch am Markt gebraucht werden. Nur der Grenzproduzent bezieht keine Differenzialrente. Alle übrigen Hersteller beziehen eine Rente in Höhe der Kostendifferenz zum Grenzproduzenten. Das Prinzip der Differenzialrente wurde erstmalig von Anderson und Ricardo vertreten.

    Differenzialrente als Form der Bodenrente: Grundrente.

    Die Konsumentenrente ist ebenfalls als Differenzialrente erklärbar.

    Die Übertragung auf die industrielle Produzentenrente (Quasirente) und auf die Konsumentenrente wurde durch Schäffle, Walker, Marshall vorgenommen.

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