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Revision von direkte Finanzhilfen vom 09.06.2009 - 16:07
direkte Finanzhilfen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form von Subventionen, durch die dem begünstigten Unternehmen für bestimmte Aufwendungen, z.B. Investitions-, Personal- oder auch Sachkosten, aus Mitteln öffentlicher Haushalte eine (teilweise) Kostenerstattung gewährt wird.
Beispiele: Investitionsförderung, Forschungs- und Entwicklungsförderung.
Vgl. auch Wirtschaftsförderung.
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