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Domäne

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Finanzwissenschaft/öffentliche Betriebswirtschaftslehre:

    Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz der öffentlichen Hand, in der Rechtsform des Regiebetriebes oder der Anstalt bewirtschaftet. D. waren im Mittelalter wichtigste Einnahmequelle der fürstlichen Schatzkammer, woraus die Gleichsetzung öffentlicher Wirtschaft mit Domänenwirtschaft resultierte. D. sind als Quelle erwerbswirtschaftlicher Einkünfte seit Entwicklung des modernen Steuersystems von geringer Bedeutung. Heute ist der Domänenbesitz größtenteils verpachtet oder wird als Lehr- und Versuchsgut (Land , Weinbau und Forstwirtschaft) von der öffentlichen Hand bewirtschaftet.

    II. Künstliche Intelligenz:

    Wissensdomäne.

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