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Revision von Domizilhandel vom 11.09.2009 - 12:52
Domizilhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel nach dem Domizilprinzip: Der Kaufvorgang findet am Standort des Käufers (dessen Domizil) statt, bei Endverbrauchern in der Wohnung und bei gewerblichen Abnehmern am Gewerbestandort, so beim Hausierhandel. Der Verkäufer bewegt sich zum Käufer.
Anders: Distanzhandel, Residenzhandel, Markthandel.
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