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Drei-Säulen-Modell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzept zur Klassifizierung der Altersvorsorge. Das Drei-Säulen-Modell teilt einzelne Instrumente der Altersvorsorge nach den Trägern in einzelne Säulen auf. Als erste Säule fungieren alle Instrumente der staatlichen Altersvorsorge, also v.a. die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke, während die zweite Säule alle Vorsorgebemühungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge umfasst. Die dritte Säule wird durch alle Formen der privaten, individuellen Altersvorsorge gebildet. So gehört ein Vertrag im Rahmen der Rieste-Rente zur zweiten Säule, wenn er über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, jedoch zur dritten Säule, wenn der Vertragsabschluss persönlich bei einem Finanzdienstleister getätigt wurde. Somit lässt sich das Drei-Säulen-Modell auch nach der Trägerschaft ordnen. Die erste Säule wird von staatlichen Organisationen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen, während die zweite Säule von Arbeitgebern und die dritte Säule von privatwirtschaftlichen Anbietern bzw. den sparenden Individuen selbst gebildet werden.

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