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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Abk. für Economic Community of Central African States, Communauté Economique des Etats de l'Afrique Centrale (CEEAC), Zentralafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft; 1983 gegründet.

    2. Ziele: Förderung der ökonomischen, sozialen, kulturellen, technischen und wissenschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsstaaten und des afrikanischen Kontinents durch Zollunion. Des Weiteren wird eine gemeinsame Handelspolitik mit dem Ziel des Abbaus aller Beschränkungen des Verkehrs von Personen, Gütern, Dienstleistungen und des Kapitals.

    3. Mitglieder: Angola, Äquatorialguinea, Burundi, Gabun, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Sao Tome und Proncipe, Tschad und Zentralafrikansiche Republik.

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