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EG-Richtlinien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsakte der EG, EAG und bis 2002 der EGKS; wesentliches Mittel zur Harmonisierung innerhalb der EU; sie ist für jeden Mitgliedsstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich. Es wird jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl und Form der Mittel bei der Umsetzung der Richtlinie überlassen.

    Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist der Art. 249 EGV. Aus diesem Grund ist die Bezeichnung EG-Richtlinien korrekt und nicht EU-Richtlinien, obwohl der Geltungsbereich der erlassenen Richtlinien die gesamt EU umfasst.

    Die EG-Richtlinien werden im Amtsblatt der Europäischen Union (bis 2002: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) veröffentlicht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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