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EIB

Definition: Was ist "EIB"?

Die EIB, Abk. für Europäische Investitionsbank, ist die "Hausbank" der Europäischen Union und 1958 als öffentlich-rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die Satzung der Bank ist dem E(W)G-Vertrag in Form eines Protokolls beigefügt. Sie ist eine der Institutionen der EU. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäische Investitionsbank. 1. Überblick: Die EIB ist die „Hausbank“ der Europäischen Union und 1958 als öffentlich-rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die Satzung der Bank ist dem E(W)G-Vertrag in Form eines Protokolls beigefügt. Sie ist eine der Institutionen der EU. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck.

    2. Mitglieder und Anteilseigner: Alle EU-Mitgliedsstaaten (EU) sind Mitglied und Anteilseigner. Die Anteile der Mitgliedsstaaten am Kapital der EIB werden entsprechend des wirtschaftlichen Gewichts des jeweiligen Landes innerhalb der EU (gemessen am BIP) zum Beitrittszeitpunkt ermittelt. Insgesamt beläuft sich das gezeichnete Kapital der EIB auf mehr als 164,8 Mrd. Euro. Nach Satzung der Bank darf der Betrag aller ausstehenden Darlehen 250 Prozent des gezeichneten Kapitals nicht überschreiten. Zur Erfüllung ihrer politischen Aufgaben soll die EIB dadurch auf eine bes. solide wirtschaftliche Basis gestellt sein.

    3. Aufgaben: a) Art. 267 EGV (Art. 309 AEUV) weist der EIB die generelle Aufgaben zu, im Wege der Gewährung von Darlehen und Garantien für Infrastruktur- und Unternehmensinvestitionen zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedsstaaten beizutragen und dadurch dem Integrationsfortschritt zu dienen. Innerhalb der EU werden mit Vorrang Vorhaben in solchen Regionen finanziert, die den Förderungskriterien der Strukturfonds der Europäischen Union genügen.

    b) Als EU-Institution passt die EIB ihre Aktivitäten den Entwicklungen der Gemeinschaftspolitiken an. Die Prioritäten der Darlehensgewährung innerhalb der EU betreffen die Förderung der Entwicklung wirtschaftlich schwacher EU-Regionen, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Landwirtschaft und Dienstleistungssektor, den Auf- und Ausbau transeuropäischer Verkehrs- und Kommunikationsnetze, die Sicherung der Energieversorgung sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt und des architektonischen Erbes.

    Neben den Förderungsaktivitäten innerhalb der Gemeinschaft gewährt die EIB aber auch Kredite für Projekte in solchen Drittländern, mit denen die EU Abkommen über wirtschaftliche und finanzielle Kooperation geschlossen hat.

    4. Vergabekriterien: Das jeweilige Projekt muss zur europäischen Integration beitragen, volkswirtschaftlich vernünftig und technisch sinnvoll konzipiert sein, den Vorschriften über den Umweltschutz und über die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechen und sich - im Fall von Unternehmensinvestitionen - selbst tragen. Der Beschlussfassung liegen sowohl die Ergebnisse der Projektprüfung zugrunde, als auch die Stellungnahmen der Europäischen Kommission sowie des Mitgliedsstaats, in welchem die Investition erfolgen soll.

    5. Refinanzierung: Die EIB finanziert ihre Kreditvergabetätigkeit hauptsächlich durch Anleiheemissionen auf den internationalen Kapitalmärkten. Ihre Anleiheprodukte werden international sowohl von institutionellen als auch privaten Anlegern erworben. Da sämtliche EU-Mitgliedsstaaten Anteilseigner der EIB sind, erhalten ihre Anleihen entsprechend sehr gute Ratings auf Staatsanleiheniveau. Dieser Refinanzierungsvorteil ermöglicht die günstigen Finanzierungsprodukte und Dienstleistungen der EIB.

    6. Die EIB in der Wirtschaftskrise: Die EIB leistet in der derzeitigen Wirtschaftskrise schnelle und zusätzliche Unterstützung für die europäische Wirtschaft: Sie hat ihre Darlehensvergabe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 2008 um um mehr als 42 Prozent ausgeweitet. Das gesamte Darlehensvolumen der EIB erhöhte sich im Jahr 2008 um 21 Prozent auf 57 Mrd. Euro. Die Auszahlungen stiegen 2008 um 12 Prozent auf 48,6 Mrd. Euro. Die Unterzeichnungen erreichten im Zeitraum von Oktober 2008 bis Ende Februar 2009 in den EU-Mitgliedsstaaten 31,3 Mrd. Euro (38 Prozent mehr als im Vergleichzeitraum 2007/08). Der Darlehensvergabeprozess wurde einfacher und flexibler gestaltet. Im Dezember 2008 hat die EIB im Rahmen ihres Operativen Gesamtplans für 2009-2011 weitere umfangreiche Maßnahmen angekündigt, die auf die Bereiche KMU, Klimaschutz (einschließlich Forschung und Entwicklung für umweltfreundliche Pkw) und Finanzierungen in den Konvergenzregionen der EU abzielen. Auch ist beschlossen worden, dass Darlehensvolumen in den Jahren 2009 und 2010 jeweils um rund 30 Prozent (15 Mrd. Euro) gegenüber den Vorjahren zu steigern. Im Februar 2009 hat die EIB gemeinsam mit der EBRD und der Weltbank 24,5 Mrd. Euro angekündigt, die dem Bankensystem und der Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa zur Verfügung gestellt werden sollen.

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