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Eigenleistung am Bau

Definition: Was ist "Eigenleistung am Bau"?

Persönliche Arbeitsleistung, die zu Unternehmerpreisen bewertet wird. In bestimmtem und vertretbaren Maße gängige Form der Finanzierung. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach von den Bauherren überschätzt; sie setzt auch die fachliche Qualifikation voraus. Nachbarschaftshilfe sollte bestätigt werden, der Zeitfaktor (längere Bauzeit) ist nicht zu unterschätzen und die Aufstellung sollte vom Architekten überprüft sein.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Persönliche Arbeitsleistung, die zu Unternehmerpreisen bewertet wird. In bestimmtem und vertretbaren Maße gängige Form der Finanzierung. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach von den Bauherren überschätzt; sie setzt auch die fachliche Qualifikation voraus. Nachbarschaftshilfe sollte bestätigt werden, der Zeitfaktor (längere Bauzeit) ist nicht zu unterschätzen und die Aufstellung sollte vom Architekten überprüft sein.

    Der Wert der eigenen Arbeitsleistung des Bauherrn bei der Errichtung eines Gebäudes gehört nicht zu den abschreibungsfähigen Herstellungskosten, die über die Werbungskosten bzw. früher bei der Eigennutzung wie Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.

    Öffentliche Mittel sollen nur bewilligt werden, wenn der Bauherr eine angemessene Eigenleistung zur Deckung der Gesamtkosten erbringt (§ 34 II. WoBauG). Diese Eigenleistungen können jedoch auch durch Eigenleistungsersatzmittel (Eigenkapitalersatzmittel) ausgeglichen werden. Ein Antrag auf öffentliche Mittel zum Bau eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung darf nicht wegen unzulässiger Eigenmittel abgelehnt werden (§ 35 II. WoBauG). Sollen die Eigenmittel ganz oder teilweise durch Selbsthilfe erbracht werden, so ist dies durch schriftliche Erklärung eines Baubetreuungsunternehmens oder auf andere Weise glaubhaft zu machen (§ 36 II. WoBauG). Eigenleistungen werden gemäß der untenstehenden Auflistung bewertet.

    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der vorgesehenen Eigenleistungen, müssen Reserven für eine eventuelle Nachfinanzierung vorhanden sein.

    Besonders problematisch bei Eigenleistungen sind:

    • Qualitätssicherung der Bauausführung. Fachkundige Überprüfung der Selbsthilfearbeiten ist zu gewährleisten. Auch kontinuierliche Bautenstandskontrolle durch das Kreditinstitut.
    • Vorgesehener Umfang kann ggf. nicht erbracht werden wegen fehlender/ nicht ausreichender handwerklicher Qualifikation.
    • Zur Verfügung stehende Zeit.
    • Mithilfezusagen von Dritten werden nicht eingehalten.
    • Ausfall der ausführenden Personen (erhöhtes Unfallrisiko, Krankheit etc.).
    • I.d.R. längere Bauzeit. Dadurch Erhöhung der Zwischenfinanzierungskosten mit der Konsequenz, dass sich der durch die Lohnkostenersparnis entstandene Vorteil mindert.
    • Überschätzung der Fähigkeiten und Möglichkeiten, Eigenleistungen zu erbringen; dadurch ggf. Finanzierungslücke.
    • Falls Dritte die Eigenleistung erbringen, ist an diese häufig auch eine Vergütung zu zahlen. Zudem müssen die Bauhelfer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden.

    Grundsätzlich gilt, dass als Eigenleistungen nur der Wert aller Arbeitsstunden angesehen werden kann. Derzeit kann eine Facharbeiterstunde mit ca. 25 - 40 Euro angesetzt werden.

    Gewerke *

    Anteil an den Gebäudekosten

    davon Lohnkosten

    Möglicher Selbsthilfeanteil an den Gebäudekosten

    Erdarbeiten

    5%

    über 70%

    2%

    Keller Mauerwerk, Decken, Abdichtung Erdgeschoss

    15%

    30 – 70%

    3%

    Mauerwerk und Decken

    15%

    30 – 70%

    3%

    Dach, Zimmer-/ Dachdeckungs-arbeiten/ Abdichtungsarbeiten

    10%

    unter 30%

    0,5%

    Sonstiges

    5%

    30 – 70%

    1,5%

    Rohbau

    50%

     

    10%

    Elektriker

    2%

    30 – 70%

    -

    Klempner/ Installateur

    6%

    30 – 70%

    0,5%

    Maurer (Putzer)

    7%

    über 70%

    2%

    Fußboden- und Fliesenleger

    7%

    30 – 70%

    2%

    Heizungsmonteur

    10%

    unter 30%

    0,5%

    Tischler

    9%

    unter 35%

    1%

    Maler

    4%

    über 70%

    3%

    Sonstiges (z.B. Schlosser)

    5%

    über 70%

    1%

    Ausbau

    50%

     

    10%

    Gesamt (Rohbau und Ausbau)

    100%

     

    20%

    * Bei den verschiedenen Gewerken sind unterschiedliche handwerkliche Qualifikationen erforderlich.

    Bei Beantragung öffentlicher Mittel (§§ 34, 35, 35 II.WoBauG).

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