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Revision von Eigennutz vom 24.09.2010 - 10:12
Eigennutz
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1. Allgemeines Strafrecht: Erstreben eines Vorteils unter Missachtung der gebührenden Rücksichtnahme auf die Interessen anderer (vgl. auch Bestechung).
2. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Grober Eigennutz relevant beim Subventionsbetrug (§ 264b StGB) oder bei der Steuerhinterziehung (§ 370 III AO).
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