Direkt zum Inhalt

Eigennutz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemeines Strafrecht: Erstreben eines Vorteils unter Missachtung der gebührenden Rücksichtnahme auf die Interessen anderer (vgl. auch Bestechung).

    2. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Grober Eigennutz relevant beim Subventionsbetrug (§ 264b StGB) oder bei der Steuerhinterziehung (§ 370 III AO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com